Sicherheitsbestimmungen im Gewerbebau
Öffentliche und gewerbliche Gebäude müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGVA 8 mit Sicherheits- leitmarkierungen und Schildern ausgestattet sein, die auch bei Stromausfall sichtbar sind. Das gilt für alle Neubauten. Für Gebäude, die vor dem 1. April 1995 gebaut wurden, gab es eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2005. Die Vorschriften gelten also inzwischen für alle Gewerbegebäude und öffentliche Gebäude. Je nach Gebäudeart und –nutzung sind nicht bodennahe und/oder bodennahe Leitsysteme Vorschrift.
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